Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 103w

Oppitz/Chini

EB zu BGBl I 2018/36

Hiermit wird eine Übergangsbestimmung vorgesehen, die es den Kreditinstituten in zeitlicher Hinsicht ermöglichen soll, eine geordnete Neubestellung der Organmitglieder durchzuführen und die notwendige Qualität des Auswahlverfahrens für neue (unabhängige) Organmitglieder sicherzustellen. Insbesondere soll durch diese Übergangsbestimmung darauf Rücksicht genommen werden, dass die – üblicherweise den Aufsichtsrat wählenden – Hauptversammlungen in der Regel jeweils in den ersten sechs Monaten eines Kalenderjahres stattfinden und sohin davon auszugehen ist, dass aufgrund der vorliegenden Novelle allfällig notwendig gewordene Anpassungen betreffend die personelle Zusammensetzung der Aufsichtsorgane erst im ersten Halbjahr 2019 vorgenommen werden können.

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