Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 70a Übergeordnete gemischte Unternehmen

Martin Oppitz

EB zu BGBl I 2014/59

Zu Abs 4:

Redaktionelle Anpassung.

Zu Abs 5:

Begriffliche Anpassung aufgrund der geänderten Terminologie.

EB zu BGBl I 2013/184

Die Erweiterung in Abs. 1 setzt Art. 2 Abs. 1, Art. 119 Abs. 3 iVm Art. 122 der Richtlinie 2013/xxx/EU um.

Die Erweiterung in Abs. 2 setzt Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 119 Abs. 3 der Richtlinie 2013/xxx/EU um.

Die Erweiterung in Abs. 4 setzt Art. 2 Abs. 1, Art. 118, Art. 119 Abs. 2 iVm Art. 122 Abs. 2 der Richtlinie 2013/xxx/EU um.

Die Erweiterung in Abs. 5 setzt Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 123 Abs. 1 der Richtlinie 2013/xxx/EU um. Art. 123 Abs. 2 der Richtlinie 2013/xxx/EU ist weiterhin durch die nicht novellierten Textstellen des Abs. 5 gedeckt.

EB zu BGBl 1996/445 bis BGBl I 2007/108: siehe Vorauflage.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Gemischtes Unternehmen als Mutterunternehmen (Abs 1)
1, 2
II.
Beauftragung der OeNB etc (Abs 2)
3
III.
Ersuchensregelung (Abs 4)
4
IV.
„Transaktionsaufsicht“ (Abs 5)
5, 6

I. Gemischtes Unternehmen als Mutterunternehmen (Abs 1)

1

Der Begriff des „gemischten Unternehmens“ ist in der CRR in den hier relevanten Ausprägungen wie folgt umschrieben:

  • Eine „gemischte Finanzholdinggesellschaft ist eine gemi...

Daten werden geladen...