Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 8 Konzessionsmitteilungen

Martin Oppitz

EB zu BGBl I 2021/98

Im Einleitungsteil wird eine redaktionelle Berichtigung vorgenommen, da die Erstnennung der EBA mitsamt Langzitat künftig bereits in § 3 Abs. 11 erfolgen wird.

Durch die neuen Z 2a bis 2c und die Streichung des bisherigen Schlussteils dieser Bestimmung werden die Änderungen in Art. 47 Abs. 2 der Richtlinie 2013/36/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/878 umgesetzt.

EB zu BGBl I 2015/117

Hiermit wird Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2014/49/EU umgesetzt.

EB zu BGBl I 2013/184

Setzt Art. 8 der Richtlinie 2013/xx/EU um.

EB zu BGBl I 2011/145

In Umsetzung der Art. 6, 14, 17 Abs. 2 1. Satz, 38 Abs. 2 der Richtlinie 2006/48/EG idF der Richtlinie 2010/78/EU sollen umfassende Informationspflichten der FMA gegenüber der Europäischen Kommission (EK) und der EBA betreffend Konzessionserteilungen und ‑entzügen vorgesehen werden.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Regelungsinhalt
1, 2
II.
Mitteilungspflichten
3, 4

I. Regelungsinhalt

1

§ 8 statuiert europarechtlich vorgeprägte konzessionsbezogene Mitteilungspflichten der FMA an die EBA (jedoch nicht an die EZB). Normadressatin ist somit die FMA.

2

Aus Z 2 ergibt sich, dass die Mitteilungspflichten nur in Bezug auf CRR-...

Daten werden geladen...