Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 103q

Oppitz/Chini

EB zu BGBl I 2021/98

Zu Z 4 lit a sublit bb:

Hiermit wird die Erweiterung des nationalen Wahlrechts gemäß Art. 493 Abs. 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der Fassung der Verordnung (EU) 2019/876 um „qualifizierte Beteiligungen“ auf nationaler Ebene nachvollzogen.

EB zu BGBl I 2015/159

Zu Z 4:

Art. 400 Abs. 2 lit. b CRR ermöglicht es, dass Forderungen gegenüber Gebietskörperschaften von Mitgliedstaaten ganz oder teilweise von der Großkreditobergrenze des Art. 395 Abs. 1 CRR ausgenommen werden können. Im BWG war bisher eine teilweise Ausnahme vorgesehen, d.h. eine Anrechnung auf die Großkreditobergrenze im Ausmaß von 20 vH der Forderung. Nunmehr wird eine vollumfängliche Ausnahme solcher Forderungen von der Großkreditobergrenze vorgesehen. Gemäß Art. 400 letzter Satz CRR hat die FMA der EBA die Anwendung des Art. 400 Abs. 2 lit. b CRR mitzuteilen.

EB zu BGBl I 2014/98

Zu Z 11:

Zur Optimierung der Verständlichkeit dieser Übergangsbestimmung für den Rechtsanwender wird klargestellt, dass sich die Begrenzung der Höhe der festgelegten Kapitalpuffer auf die in der Norm ausdrücklich genannten Instrumente bezieht. Die Norm wurde daher in Übereinstimmung mit Art. 160 der Richtlin...

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