Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 65 Veröffentlichung

Leo Chini

EB zu BGBl I 2015/159

Zu Abs. 2 Z 1:

Bereinigung eines Redaktionsversehens.

EB zu BGBl I 2015/68

Zu Abs. 2 Z 1 Z 10:

Der Verweis auf § 236 UGB soll durch einen Verweis auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 237 Abs. 1 Z 1 UGB idF des RÄG 2014 ersetzt werden. Auf die Veröffentlichungspflicht der weiteren im bisherigen § 236 UGB genannten Angaben kann aufgrund ihres untergeordneten Informationsgehalts bei Kreditinstituten zukünftig verzichtet werden.

EB zu BGBl I 2014/59

Zu Abs. 2:

Verweisanpassung.

Zu Abs. 2a:

Redaktionelle Anpassung.

EB zu BGBl I 2013/184

Zu § 65 Abs. 2 und 2a:

Redaktionelle Anpassung.

EB zu BGBl 1993/532 bis BGBl I 2006/141: siehe Vorauflage.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Grundlagen
1
II.
Inhalte
2
III.
Konzernanhang
3
IV.
Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute
4
V.
Zweigstellen von Kreditinstituten gemäß § 9 Abs 1 und Finanzinstituten gemäß § 11 Abs 1 und § 13 Abs 1
5
VI.
Entbindungsmöglichkeit
6
VII.
Fristen
7

I. Grundlagen

1

§ 65 regelt, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form sowie in welchen Medien die Veröffentlichung zu erfolgen hat. Der Inhalt der Veröffentlichung sind der Jahresabschluss und der Konzernabschluss gemäß § 59 und § 59a. Die Veröffentlichung hat in der Wiener Zei...

Daten werden geladen...