Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 23h Maßnahmen zur Begrenzung systemischer Risiken aus der Immobilienfinanzierung

Oppitz/Chini

EB zu BGBl I 2021/98

Maßnahmen nach § 23h betreffen nicht die Unterlegung von Risiken mit zusätzlichen Eigenmitteln und sind daher komplementär zu kapitalbasierten Instrumenten zu sehen. § 23h entspricht dem bisherigen § 22b und wurde aus redaktionellen Gründen verschoben.

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Maßnahmen nach § 23h betreffen nicht die Unterlegung von Risiken mit zusätzlichen Eigenmitteln und sind daher – wie die Materialien festhalten – „komplementär zu kapitalbasierten Instrumenten zu sehen“. § 23h entspricht dem bisherigen § 22b und wurde aus redaktionellen Gründen verschoben.

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Die Regelung geht auf die schädlichen Wirkungen von kreditfinanzierten Immobilienblasen zurück.

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Abs 1 hat Empfehlungen des Finanzmarktstabilitätsgremiums als Auslöser entsprechender weiterer Schritte – zunächst Einholung einer OeNB-Äußerung nach Abs 2 – zum Gegenstand. Zum Immobilienbegriff vgl Art 4 Abs 1 Nr 75 CRR („Wohnimmobilie“). Eine „Wohnimmobilie ist demnach eine Wohnung oder ein Wohnhaus, die/das vom Eigentümer oder Mieter bewohnt wird, einschließlich des Wohnrechts in Wohnungsgenossenschaften in Schweden.

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Abs 2 sieht eine Reihe verordnungsmäß...

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