Oppitz/Chini

BWG | Bankwesengesetz, Band 1

Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-2402-0

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Oppitz/Chini - BWG | Bankwesengesetz, Band 1

§ 102, § 102a

Oppitz/Chini

EB zu BGBl I 2013/184

Zum Entfall des § 102:

Partizipationskapital ohne Dividendennachzahlungsverpflichtung kann im Rahmen der Übergangsbestimmung von Art. 484 der Verordnung (EU) Nr. xxx/2013 behandelt werden bzw. weiterhin dem harten Kernkapital zugerechnet werden, wenn es die einschlägigen Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. xxx/2013 erfüllt. Da der Übergangszeitraum am endet wird, es im Übergangszeitraum aber nötig sein wird, diese Kapitalform einzuziehen, entfällt § 102 per .

Zum Entfall des § 102a:

§ 102a wird aus systematischen Gründen zu § 26b und überarbeitet.

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