Köck/Schmitt/Djakovic

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4604-6

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Köck/Schmitt/Djakovic - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 8 [§§ 5 und 6 StGB] Vorsatz, Fahrlässigkeit

Marcus Schmitt

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar zu § 8
A.
Vorsatz
1.
Wissen und Wollen
1, 2
a)
Wissen
35
b)
Wollen
6
2.
Absichtlichkeit
7, 8
3.
Wissentlichkeit
9
4.
Eventualvorsatz
10, 11
5.
Abgrenzung Eventualvorsatz – bewusste Fahrlässigkeit
1214
6.
Zeitpunkt
B.
Fahrlässigkeit
1621b
1.
Fahrlässigkeitstatbestand
a)
Objektive Sorgfaltswidrigkeit
2224a
b)
Objektive Zurechnung
aa)
Risikozusammenhang
2628
bb)
Adäquanzzusammenhang
cc)
Risikoerhöhung
2.
Fahrlässigkeitsschuld
a)
Subjektive Sorgfaltswidrigkeit
3134
b)
(Wahrscheinliche) Voraussehbarkeit (subjektive Zurechenbarkeit)
c)
Zumutbarkeit
3638
C.
Grobe Fahrlässigkeit
3942
II.
Rechtsprechung zu § 8
A.
Rechtsprechung zu § 8 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 8 Abs 2
C.
Rechtsprechung zu § 8 Abs 3

I. Kommentar zu § 8

A. Vorsatz

1. Wissen und Wollen

1

Das Finanzstrafgesetz definiert den Vorsatz in § 8 Abs 1 FinStrG wortgleich wie § 5 Abs 1 StGB. Danach ist Gegenstand des Vorsatzes die Verwirklichung eines äußeren Sachverhaltes, der dem Tatbild eines Strafgesetzes entspricht. Der Täter handelt vorsätzlich, wenn er einen solchen Sachverhalt verwirklichen will. Nur auf die Herbeiführung des (tatbildlichen) Sachverhaltes muss sich der Vorsatz richten (EB StGB). Dabei ist es aber bei den Verkürzungstatbeständen nic...

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