Köck/Schmitt/Djakovic

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4604-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Köck/Schmitt/Djakovic - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 31 Strafbestimmungen

Elisabeth Köck

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 31 NEHG
A.
Allgemeines
1
B.
Registrierungs- und Meldepflichten nach dem NEHG 2022
25
C.
Die Strafbestimmung des § 31 Abs 1 NEHG 2022
6
1.
Täter
7
2.
Tathandlung
8
3.
Subjektive Tatseite
9
4.
Strafen
5.
Ausschluss der gerichtlichen Verfolgung
D.
Die Strafbestimmung des § 31 Abs 2 NEHG 2022
1.
Täter
2.
Tathandlungen
1418
3.
Subjektive Tatseite
4.
Strafen
5.
Zuständige Behörde

I. Kommentar zu § 31 NEHG 2022

A. Allgemeines

1

Im Rahmen des Ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 hat der Gesetzgeber mit dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG 2022; BGBl I 2022/10 idgF) eine nationale CO2-Bepreisung eingeführt. Das NEHG 2022 ergänzt die bestehenden Energieabgaben durch ein zusätzliches ökologisches Bepreisungsinstrument. Der nationale Emissionszertifikatehandel tritt zum zentralen Klimaschutzinstrument der EU – den Europäischen Emissionszertifikatehandel (EU-ETS = EU Emissions Trading System) – hinzu. Im EU-ETS werden die Emissionen von europaweit rund 10.000 Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie erfasst, seit 2012 nimmt auch der innereuropäische Luftverkehr teil. Im Rahmen des von der EU-Kommission im Juli 2021 vo...

Daten werden geladen...