Köck/Schmitt/Djakovic

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4604-6

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Köck/Schmitt/Djakovic - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 34 Grob fahrlässige Abgabenverkürzung

Elisabeth Köck

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar zu § 34
A.
Grob fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 Abs 1 FinStrG)
1.
Täter
2.
Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht
3.
Bewirken einer Abgabenverkürzung
4.
Subjektive Tatseite
a)
Allgemein
15
b)
§ 34 Abs 3 aF – Parteienvertreter (ehem Beraterprivileg)
6
B.
Grob fahrlässige Abgabenverkürzung durch ungerechtfertigte weitere Inanspruchnahme einer Abgabenbegünstigung (§ 34 Abs 2 FinStrG)
713
1.
Täter
2.
Bestimmungswidrige Verwendung
3.
Subjektive Tatseite
C.
D.
Abgabenverkürzung unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und zur Führung von Lohnkonten
II.
Rechtsprechung zu § 34
A.
Rechtsprechung zu § 34 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 34 Abs 3 aF (vor )

I. Kommentar zu § 34

A. Grob fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 Abs 1 FinStrG)

1. Täter

S Kommentar zu § 33 Rz 1–13.

2. Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht

S Kommentar zu § 33 Rz 14 ff.

3. Bewirken einer Abgabenverkürzung

S Kommentar zu § 33 Rz 37 ff.

4. Subjektive Tatseite

a) Allgemein

1

Das Finanzvergehen gem § 34 Abs 1 FinStrG kann nur grob fahrlässig begangen werden. Der Tatbestand objektiv (grob) fahrlässiger Erfolgsdelikte erfordert einen objektiv zurec...

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