Köck/Schmitt/Djakovic

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4604-6

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Köck/Schmitt/Djakovic - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 49c

Elisabeth Köck

Übersicht


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I.
Kommentar zu § 49c
A.
Die Verletzungen der Pflichten nach den Bestimmungen des 2. Teils des EU-Meldepflichtgesetzes (§ 49c FinStrG)
1.
Allgemeines
1
2.
Täter
2, 3
3.
Meldepflichtige Gestaltungen und Meldepflichten nach dem EU-Meldepflichtgesetz
4
4.
Meldefristen
5
5.
Der Inhalt der Meldung
6, 7
6.
Pflichten nach § 11 EU-MPfG
8
7.
Tathandlungen
9
8.
Subjektive Tatseite
9.
Strafe
10.
Der Ausschluss der Selbstanzeige

I. Kommentar zu § 49c

A. Die Verletzungen der Pflichten nach den Bestimmungen des 2. Teils des EU-Meldepflichtgesetzes (§ 49c FinStrG)

1. Allgemeines

1

Mit dem EU-Meldepflichtgesetz (kurz: EU-MPfG, BGBl I 2019/91 idgF) wurde die Richtlinie EU 2018/822 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2011/16 bezüglich des automatischen Informationsaustausches im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (kurz: DAC 6) in das österreichische Recht umgesetzt (Erl IA 983A BlgNR 26. GP 28). Das EU-MPfG ist am in Kraft getreten. Die Richtlinie beinhaltet eine Meldepflicht für Intermediäre oder relevante Steuerpflichtige für bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen und einen verpflichtenden automatischen Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Das EU-MPfG sieht eine Pflicht ...

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