Köck/Schmitt/Djakovic

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4604-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Köck/Schmitt/Djakovic - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 13 Strafbestimmungen

Elisabeth Köck

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 13 KapMeldeG
A.
Allgemeines
1
B.
Meldepflichten nach dem KapMeldeG
23
C.
Die Strafbestimmung des § 13 KapMeldeG
47
D.
Zuständigkeit
8
E.
Nachversteuerung meldepflichtiger Kapitalzuflüsse und Selbstanzeige
9
II.
Rechtsprechung zum KapMeldeG

I. Kommentar zu § 13 KapMeldeG

A. Allgemeines

1

Das Kapitalabfluss-Meldegesetz (BGBl I 2015/116 idgF) wurde im Rahmen des Bankenpakets beschlossen. Zweck des Gesetzes ist es, Kapitalabflüsse zu entdecken und steuerlich zu verwerten, die ansonsten unentdeckt bleiben würden (ErlRV 685 BlgNR 25. GP 6). Als Begründung wird im Bericht des Finanzausschusses angeführt, dass durch die Schaffung der Zugriffsmöglichkeit der Finanzverwaltung auf Bankkonteninformationen die Gefahr ungewollter Kapitalabflüsse bestehe, weshalb eine Meldepflicht aller Kreditinstitute hinsichtlich größerer Kapitalabflüsse bestehen solle – die bereits für den Zeitraum ab gelte (FAB, 749 BlgNR 25. GP 1). Das KapMeldeG sieht allerdings nicht nur die Meldung von Kapitalabflüssen vor, sondern auch die Meldung bestimmter Kapitalzuflüsse (aus der Schweiz und Liechtenstein für einen begrenzten Zeitraum). Die Kapitalabfluss-Meld...

Daten werden geladen...