Köck/Schmitt/Djakovic

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4604-6

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Köck/Schmitt/Djakovic - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 49b

Elisabeth Köck

Übersicht


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I.
Kommentar zu § 49b
A.
Die Verletzung der Verpflichtung zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts (§ 49b FinStrG)
1.
Allgemeines
1
2.
Täter
2
3.
Verpflichtung zur Erstellung und Übermittlung des länderbezogenen Berichts
35
4.
Tathandlung
6
5.
Subjektive Tatseite
7
6.
Strafe
8
7.
Der Ausschluss der Selbstanzeige
9

I. Kommentar zu § 49b

A. Die Verletzung der Verpflichtung zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts (§ 49b FinStrG)

1. Allgemeines

1

Zur Bekämpfung der künstlichen Verminderung steuerlicher Bemessungsgrundlagen und des grenzüberschreitenden Verschiebens von Gewinnen durch multinationale Unternehmensgruppen haben sich die OECD-Staaten und die G20-Mitglieder auf Maßnahmen gegen Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) geeinigt (s Kommentar zu § 5 Rz 84). Die Ergebnisse des BEPS-Projekts enthalten Leitlinien zur Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogenen Berichterstattung. OECD/G20 schlagen eine dreistufige Berichtsstruktur vor, die sich aus einem Master File (Stammdokumentation), einem Local File (landesspezifische Dokumentation) sowie einem länderbezogenen Bericht zusammensetzt. In der Richtlinie (EU) 2016/881 des Rates vom wurden die OECD/G20-Standards über die länderbezogene Berichters...

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