Köck/Schmitt/Djakovic

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4604-6

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Köck/Schmitt/Djakovic - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 51

Elisabeth Köck

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar zu § 51
A.
Subsidiarität
1
B.
2
C.
Subjektive Tatseite (§ 51 Abs 1 FinStrG)
3
D.
Verletzung einer abgaben- oder monopolrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht (§ 51 Abs 1 lit a FinStrG)
410
E.
Verletzung einer abgaben- oder monopolrechtlichen Verwendungspflicht (§ 51 Abs 1 lit b FinStrG)
F.
Verletzung einer abgaben- oder monopolrechtlichen Pflicht zur Führung oder Aufbewahrung von Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen oder zur Einrichtung technischer Sicherheitsvorkehrungen (§ 51 Abs 1 lit c FinStrG)
1215
G.
Verletzung einer abgaben- oder monopolrechtlichen Pflicht zur Ausstellung oder Aufbewahrung von Belegen (§ 51 Abs 1 lit d FinStrG)
1620
H.
Erschwerung oder Verhinderung der Zollaufsicht oder der sonstigen amtlichen oder abgabenbehördlichen Aufsicht und Kontrolle; Verletzung der Mitwirkungspflicht an solchen Maßnahmen (§ 51 Abs 1 lit e FinStrG)
2128
I.
Verletzung einer zollrechtlichen Gestellungspflicht (§ 51 Abs 1 lit f FinStrG)
J.
Verletzung des Verbots zur Leistung oder Entgegennahme von Barzahlungen (§ 51 Abs 1 lit g FinStrG)
K.
II.
Rechtsprechung zu § 51

I. Kommentar zu § 51

A. Subsidiarität

1

Die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 FinStrG sind als Auffangtatbestände zu verstehen. Sie kommen nur dann zum Tragen, wenn durch die konkrete Tathandlung nicht ein anderes Finanzvergehen verwirklicht wird, was sich au...

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