Köck/Schmitt/Djakovic

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 1-52 und Nebengesetze

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4604-6

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Köck/Schmitt/Djakovic - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 1

§ 31 Verjährung der Strafbarkeit

Elisabeth Köck

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar zu § 31
A.
Begriff der Verfolgungsverjährung
1
B.
Verjährungsfristen
1.
2
2.
Beginn der Verjährungsfrist (§ 31 Abs 1 FinStrG)
311
3.
Ende der Verjährungsfrist
C.
Verlängerung der Verjährungsfrist
1.
Ablaufhemmung (§ 31 Abs 3 FinStrG)
2.
Fortlaufhemmung (§ 31 Abs 4 FinStrG)
1518c
D.
Absolute Verjährung (§ 31 Abs 5 FinStrG)
E.
Nebenbeteiligte und selbständiges Verfahren (§ 31 Abs 6 FinStrG)
II.
Rechtsprechung zu § 31
A.
Rechtsprechung zu § 31 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 31 Abs 3
C.
Rechtsprechung zu § 31 Abs 4
D.
Rechtsprechung zu § 31 Abs 5
E.
Rechtsprechung zu § 31 Abs 6

I. Kommentar zu § 31

A. Begriff der Verfolgungsverjährung

1

Die Verjährung der Strafbarkeit (Verfolgungsverjährung) stellt einen Strafaufhebungsgrund dar ( [R 31(1)/38]; ebenso Marek in WK2, Vor §§ 57–60 Rz 1; Tipold in Leukauf/Steininger, § 57 Rz 1; Schallmoser in Triffterer ua, SbgK, Vorbemerkungen §§ 57–60 Rz 25; Leitner/Brandl/Kert, Finanzstrafrecht4 Rz 949; Fellner, FinStrG, § 31 Rz 1). Dadurch wird die Tatverwirklichung als solche nicht berührt, wohl aber erlischt das Recht des Staates auf Durchsetzung seines Strafanspruches. Die Notwendigkeit einer Strafbarkeitsverjährung lässt sich damit begründen, dass sich mit zunehmendem ...

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