Niklas Schmidt

Kryptowährungen und Blockchains

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4049-5

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Kryptowährungen und Blockchains (1. Auflage)

S. 15321. Kryptowährungen im Gesellschaftsrecht

21.1. Welcher Rechtsordnung unterliegt eine DAO?

Eine DAO ist eine auf Dauer angelegte Organisation, die statt auf einem Gesellschaftsvertrag auf einem Programmcode (mehrere verknüpfte Smart Contracts; → 18.3) basiert, statt in einem Register auf der Blockchain (→ 1.7) eingetragen ist, über eigenes Kapital verfügt (das fix oder variabel sein kann, aber keine Untergrenze kennt), idR über keine Produktionsstätten oder Betriebsmittel verfügt, keine Organe hat und entweder komplett autonom agiert oder unter (formloser und digitaler) Einbeziehung ihrer Mitglieder (Selbstorganschaft durch die Tokenholder) Entscheidungen trifft (→ 13.4; siehe auch die äußerst interessante Darstellung unter bit.ly/2OWNdMp).

Die erste Frage, die sich aus gesellschaftsrechtlicher Sicht stellt, ist die nach dem anwendbaren Personalstatut (dh nach dem auf die DAO anwendbaren Recht). Nach § 10 IPRG ist der tatsächliche Sitz der Hauptverwaltung relevant. Eine DAO hat aber keine Organwalter, die in physischer Form zusammentreffen und für die Gesellschaft handeln. Sie hat keine Hauptverwaltung. Entscheidungen werden – wenn überhaupt – durch die Gesellschafter in der virtuellen Welt getroffen. M...

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