Josef Urianek

ABC der Buchhaltung

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3078-6

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ABC der Buchhaltung (5. Auflage)

S. 201

Wirtschaftsgüter können betrieblich oder privat verwendet werden.

Nach der Zugehörigkeit der Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen ist zu unterscheiden:

  • Notwendiges Betriebsvermögen,

  • gewillkürtes Betriebsvermögen

    und

  • notwendiges Privatvermögen.

Der Umfang des Betriebsvermögens bestimmt sich ausschließlich nach steuerlichen Vorschriften.

78.1. Notwendiges (geborenes) Betriebsvermögen

Notwendiges Betriebsvermögen sind jene Wirtschaftsgüter, die

  • im (wirtschaftlichen) Eigentum des Steuerpflichtigen stehen und die

  • ihrem Wesen bzw. ihrer objektiven Beschaffenheit nach

    dem Betrieb zu dienen bestimmt sind

    und

    objektiv erkennbar ihm auch tatsächlich dienen, somit betrieblich verwendet werden; also insbesondere im Betrieb eingesetzt werden, bzw. aus betrieblicher Tätigkeit resultieren und nicht dem betrieblichen Kreis entnommen werden.

Ob ein Wirtschaftsgut notwendiges Betriebsvermögen darstellt, ist

  • nach seiner Zweckbestimmung und Verwendung,

  • den Verhältnissen und Besonderheiten des Betriebes (Branche)/Berufszweiges

    und

  • nach der Verkehrsauffassung

zu beurteilen.

Solche Wirtschaftsgüter sind Betriebsvermögen, selbst wenn der Unternehmer einen entgegenstehenden Willen bekundet oder das Wirtsc...

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