Josef Urianek

ABC der Buchhaltung

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3078-6

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ABC der Buchhaltung (5. Auflage)

S. 405113. Einbuchung einer früheren Bilanzänderung/-berichtigung

Aus verschiedensten Gründen kann es zu Abänderungen der Bilanz des Vorjahres kommen, z.B. durch ein abgabenbehördliches Prüfungsverfahren.

Es liegen im Vorjahr folgende Fehler vor:

  • unzutreffender Umfang des Betriebsvermögens (zuwenig oder zuviel)

  • Verstoß gegen Bewertungsvorschriften

Ist die Buchhaltung des laufenden Jahres bereits eröffnet, ist eine Änderung der Eröffnungsbilanz nicht mehr möglich. Die Berichtigungen werden als Korrektur der Eröffnungsbilanz eingebucht.

Beispiel:

In der Bilanz zum ist bei der Inventur ein Rechenfehler unterlaufen. Die Warenvorräte zum betragen EUR 30.000,– statt – wie in der Bilanz ausgewiesen – EUR 24.000,–.

Die Buchhaltung des Jahres 2013 ist bereits eröffnet, wobei EUR 24.000,– als Anfangsstand auf dem Warenvorratskonto aufscheinen.

Anmerkung:

Das BV zum erhöht sich um EUR 6.000,–, ebenso der Gewinn 2012.

Einbuchung 2013:


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Warenvorrat
6.000,–
an
Kapital (Privat)
6.000,–

Manchmal wird – unter Berufung auf die GoB – dieseEinbuchung auch nicht vorgenommen. Diesfalls müsste durch eine geeignete Maßnahme in der Mehr- und Wenigerrechnung (Anm.: Im obigen Beispiel müsste in der...

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