Josef Urianek

ABC der Buchhaltung

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3078-6

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ABC der Buchhaltung (5. Auflage)

S. 60

Wenn ein Unternehmer Vermögensgegenstände aus dem Privatvermögen in das Unternehmensvermögen überführt oder aus dem Unternehmensvermögen entnimmt, so ändern sich Vermögen/Schulden und Eigenkapital des Unternehmens. Es liegen Privateinlagen oder Privatentnahmen vor.

34.1. Privatentnahmen und Privateinlagen

34.1.1. Privatentnahmen (= „Entnahmen“)

Privatentnahmen sind alle nicht betrieblich veranlassten Abgänge; insbesondere, wenn der Unternehmer Wirtschaftsgüter dem Betrieb für sich persönlich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke entnimmt, z.B.: Bargeld, Waren, Leistungen, Nutzungen.

34.1.2. Privateinlagen (= „Einlagen“)

Privateinlagen sind alle Zuführungen von Wirtschaftsgütern aus dem außerbetrieblichen (= privaten) Bereich, z.B.: Bargeld, Sacheinlagen.

34.2. Verbuchung der Entnahmen und der Einlagen

Die Verrechnung zwischen Unternehmen und Unternehmer erfolgt auf dem Kapitalkonto. Privatentnahmen und Privateinlagen werden aber in der Regel während des Jahres nicht einzeln auf dem Kapitalkonto – da es dadurch zu unübersichtlich werden würde – verbucht, sondern auf einem eigenen Konto (Subkonto zum Kapitalkonto) gesammelt, dessen Saldo erst am Jahresende auf das Kapit...

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