Andrea Damböck/Harald Galla/Clemens Nowotny

Verrechnungspreisrichtlinien

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1827-2

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Verrechnungspreisrichtlinien (1. Auflage)

S. 5313.7.3.3. Redepflicht und Bestätigungsvermerk

Im Zusammenhang mit dem Themenbereich Verrechnungspreise bzw Nahestehende kann im Rahmen einer Abschlussprüfung auch das Instrument der Redepflicht zum Einsatz kommen. Gemäß § 273 Abs 2 UGB ist der Abschlussprüfer verpflichtet, unverzüglich die sogenannte Redepflicht auszuüben, wenn er bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben Tatsachen feststellt, die den Bestand des geprüften Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung erkennen lassen. Die Verpflichtung aufseiten des Abschlussprüfers, die Redepflicht auszuüben, entsteht, sobald der Abschlussprüfer vom Mandanten Informationen erhält bzw zugetragen bekommt, die redepflichtige Sachverhalte beinhalten. Dh dies kann bereits vor Durchführung einer Vorprüfung und auf jeden Fall vor Durchführung der Hauptprüfung der Fall sein. Die gesetzlichen Vertreter haben dann noch bis zur Beendigung einer Jahresabschlussprüfung Zeit und Gelegenheit, hinsichtlich des die Redepflicht auslösenden Sachverhaltes entsprechende Aktivitäten zu setzen.

Die Redepflicht ist ...

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