Michael Lang/Karin Simader

Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2228-5

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Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien (1. Auflage)

S. 702.1. Vergleich

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Art. 11 DBA Kroatien entspricht dem MA. Der einzige Unterschied besteht im maximal erlaubten Steuersatz für den Quellenstaat. Das MA sieht eine Besteuerung i.H.v. 10 vom Hundert des Zinsenbruttobetrags vor; das DBA Kroatien erlaubt hingegen nur eine maximale Besteuerung i.H.v. 5 vom Hundert des Bruttobetrags der Zinsen. Der österreichische Abkommensentwurf, Stand , sieht ein exklusives Besteuerungsrecht im Ansässigkeitsstaat vor und somit keinerlei Besteuerung im Quellenstaat (vgl. Gassner et al. [Hrsg.], Die Zukunft des Internationalen Steuerrechts, 118; vgl. auch Loukota, FJ 1993, 27; ders., SWI 1995, 248; Gassner, in Gassner et al. [Hrsg.], Die Zukunft des Internationalen Steuerrechts, 96). Auch den Verhandlungen mit Kroatien wurde dieser Vorschlag zu Grunde gelegt. Auf kroatischer Seite bestand offenbar aber der Wunsch nach einem Besteuerungsrecht für den Quellenstaat. Das Besteuerungsrecht des Quellenstaats i.H.v. maximal 5 vom Hundert des Bruttobetrags der Zinsen ist wahrscheinlich als Kompromiss zwischen den Vertragsparteien zu werten (vgl. auch Loukota, SWI 1995, 248). Der Wortlaut der Bestimmung entspricht – abgesehen vom maximal erlaubten Steuersatz im Quellenstaat – dem MA i.d.F...

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