Michael Lang/Karin Simader

Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2228-5

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Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien (1. Auflage)

2.2. Zielsetzung

3

Art. 24 Abs. 2 MA normiert die Gleichbehandlung von Staatenlosen, die in einem Vertragsstaat ansässig sind, mit den Staatsangehörigen des jeweiligen Vertragsstaats (vgl. MA-Komm., Art. 24 Rz. 14). Die Ansässigkeit bestimmt sich nach Art. 4 MA (vgl. Rust, in Vogel/Lehner [Hrsg.], Doppelbesteuerungsabkommen5, Art. 24 Rz. 82; Wassermeyer, in Wassermeyer/Lang/Schuch [Hrsg.], Doppelbesteuerung, Art. 24 MA Rz. 36). Erfasst sind nur natürliche Personen (vgl. Rust, in Vogel/Lehner [Hrsg.], Doppelbesteuerungsabkommen5, Art. 24 Rz. 6 und 81; Wassermeyer, in Wassermeyer/Lang/Schuch [Hrsg.], Doppelbesteuerung, Art. 24 MA Rz. 36). Rust spricht sich unter Verweis auf den MA-Kommentar dafür aus, dass Art. 24 MA generell nur Benachteiligungen untersagt, jedoch keine Bevorzugungen (vgl. auch Wassermeyer, in Wassermeyer/Lang/Schuch [Hrsg.], Doppelbesteuerung, Art. 24 MA Rz. 1). Die Deutung als Gleichbehandlungsgebot ist daher unzulässig; Art. 24 MA normiert vielmehr ein Diskriminierungsverbot. Sonst würden die DBA Besteuerungsansprüche normieren, was deren Sinn und Zweck widerspräche (Rust, in Vogel/Lehner [Hrsg.], Doppelbesteuerungsabkommen5,S. 114 Art. 24 Rz. 3). An die Stelle der diskr...

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