Michael Lang/Karin Simader

Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2228-5

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Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien (1. Auflage)

2.2.1. Gewinnsteuer

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Die kroatische Gewinnsteuer ist der österreichischen Körperschaftsteuer ähnlich. Die Abgabenpflichtigen sind allerdings weitreichender definiert: Gewinnsteuerpflichtig sind juristische und natürliche Personen, die zur Erzielung von Gewinnen, Einkommen oder Erträgen oder eines anderen wirtschaftlichen Nutzens selbständig und dauerhaft eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Darüber hinaus sind auch Personengesellschaften („general and limited partnerships“ = javno trgovacko društvo, j.t.d. und komanditno društvo, k.d.) gewinnsteuerpflichtig (vgl. IBFD, Croatia – Corporate Taxation – Country Surveys, points 1.2. und 6.2.1.; IBFD, Croatia – Corporate Taxation – Country Analyses, point 1.1.4.). Die unbeschränkte Gewinnsteuerpflicht knüpft an den Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung und Kontrolle im Inland an (vgl. IBFD, Croatia – Corporate Taxation – Country Surveys, point 1.2.1.) und sieht die Besteuerung des Welteinkommens vor (vgl. IBFD, Croatia – Corporate Taxation – Country Surveys, point 6.1.1.). Beschränkt Gewinnsteuerpflichtige unterliegen nur der kroatischen Besteuerung, wenn sie eine Betriebstätte im Inland haben (vgl. IBFD, Croatia – Corporate Taxation ...

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