Michael Lang/Karin Simader

Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2228-5

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Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien (1. Auflage)

2.2.4. Bedeutung des Art. 10 Abs. 2 vorletzter Satz MA

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Zehetner formuliert den Regelungsinhalt der Bestimmung folgendermaßen (Zehetner, Kapitalertragsteuer, 98): „Es handelt sich hier also um eine Ermächtigung an die zuständigen Behörden, die näheren formellen Voraussetzungen und Nachweise festzulegen, damit der im anderen Vertragsstaat ansässige Steuerpflichtige die im Abkommen vorgesehenen Quellensteuerbegünstigungen erhält.“ Nach Ansicht von Vogel kann eine Art. 10 Abs. 2 vorletzter Satz MA nachgebildete Durchführungsklausel dazu führen, dass ein vorläufiger Einbehalt der Steuer mit dem DBA im Einklang steht (Vogel, in Vogel/Lehner [Hrsg.], Doppelbesteuerungsabkommen5, Art. 10–12 Rz. 58), wenn die zuständigen Behörden eine entsprechende Vereinbarung treffen (vgl. Lang/Schuch, Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Österreich, Art. 10a Rz. 41). Wassermeyer weist allerdings darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BFH ein Rückerstattungsverfahren anstatt der Entlastung an der Quelle nur dann in Betracht kommt, wenn eine ausdrückliche Rechtsgrundlage dafür im innerstaatlichen Recht oder im DBA besteht (Wassermeyer, in Wassermeyer/Lang/Schuch [Hrsg.], Doppelbesteuerung, Art. 10 ...

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