Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 136 Veröffentlichungen

Elisabeth Schneider

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 136:

Setzt Art. 68 und Art. 76 der Richtlinie 2009/65/EG um.

EB zu § 136 Abs 1:

Setzt Art. 68 Abs. 1 der Richtlinie 2009/65/EG um.

EB zu § 136 Abs 2:

Setzt Art. 68 Abs. 2 der Richtlinie 2009/65/EG um und entspricht inhaltlich § 12 Abs. 1 InvFG 1993.

EB zu § 136 Abs 3:

Setzt Art. 76 der Richtlinie 2009/65/EG um und entspricht inhaltlich § 7 Abs. 3 InvFG 1993.

EB zu § 136 Abs 4:

Entspricht inhaltlich § 18 InvFG 1993.

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2015/115

EB zu § 136 Abs 4 Z 2:

Stellt klar, dass im Falle eines grenzüberschreitenden Vertriebs eines in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen OGAW in Österreich inländische Anleger die notwendigen Informationen seitens der benannten Zahlstelle gemäß § 141 erhalten können. Dies dient dem Anlegerschutz, da es unsachgemäß erscheint, Informationen eines nicht im Inland zugelassenen OGAW am Sitz einer in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Verwaltungsgesellschaft beziehen zu müssen.

Normenüberblick zu § 136 InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
Abs 2 = § 12 Abs 1 und 6; Abs 3 = § 7 Abs 3; Abs 4 = § 18
Europarechtliche Grundlagen
Art 68 und 76
Parallel-§§ in Deutschland
§§ 107, 170, 297
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein
s Art 2 Z...

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