Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 56 Aussetzung der Rücknahme oder Auszahlung

Olaf Riss

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 56 Abs 1:

Setzt Art 84 Abs 2 der Richtlinie 2009/65/EG um und entspricht inhaltlich § 10 Abs 2 Satz 3 InvFG 1993.

EB zu § 56 Abs 2:

Setzt Art 84 Abs 3 der Richtlinie 2009/65/EG um und entspricht inhaltlich § 10 Abs 3 InvFG 1993 [gemeint wohl: § 10 Abs 2 3. Satz].

Erläuternde Bemerkungen zu § 10 InvFG 1993 (BGBl 1993/532)

Über die bisherige Regelung hinausgehend und in Entsprechung von Art 37 der Richtlinie 85/611/EWG soll die Möglichkeit der Kapitalanlagegesellschaft, die Auszahlung des Rückgabepreises auszusetzen, nur von der Voraussetzung vom Verkauf und Eingang des Verwertungserlöses von Wertpapieren abhängig gemacht werden können, wenn dies im Interesse der Gesamtheit der Anteilinhaber erforderlich ist und die Aussetzung dem Bundesminister für Finanzen auch angezeigt wurde.

Erläuternde Bemerkungen zum InvFG 1993 – Änderung im Rahmen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (BGBl I 2001/97)

Zu § 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1, § 10 Abs. 2, § 12 Abs. 4 und 8, § 14 Abs. 1, 2, 4 und 5, § 15 Abs. 2, § 20 Abs. 3 Z 9b, § 22 Abs. 1, 3 und 5, § 23 Abs. 1, § 25 Z 1, § 26 Abs. 2, § 30 Abs. 1, 2, 3 und 4, § 31 Abs. 1 und 2, § 32 Abs. 1 und 2, § 35, § 36 Abs. 1, 3 und 4, § 37 Abs. 1, 2...

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