Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 132 Individuelle und punktuelle Informationspflichten

Markus Heidinger

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 132:

Diverse mit verschiedenen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes in Zusammenhang stehende individuelle Informationspflichten werden an dieser Stelle gebündelt. Die Art der Informationsbereitstellung soll dabei konsistent sein; dies entspricht auch dem CESR-Advice und dem Verständnis der Europäischen Kommission und der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten im Umsetzungsworkshop zur Richtlinie 2009/65/EG.

EB zu § 132 Abs 1:

Setzt Art. 70 Abs. 4 der Richtlinie 2009/65/EG um und entspricht inhaltlich § 21a Abs. 4 InvFG 1993.

EB zu § 132 Abs 2:

Setzt Art. 20 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2010/43/EU um.

EB zu § 132 Abs 3:

Setzt Art. 21 Abs. 3 der Richtlinie 2010/43/EU um. Die Richtlinie normiert hier eine unmittelbare Pflicht der Verwaltungsgesellschaft gegenüber den Anlegern im Hinblick auf die Anlagestrategie und die zu diesem Zweck verfolgte Stimmrechtsausübung. Diese Pflicht wird von der in Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 583/2010 über die Wesentlichen Anlegerinformationen („Kundeninformationsdokument“ – KID) teilweise überlagert, die allerdings auf Basis der Artikel 75, 78 und 81 der Richtlinie 2009/...

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