Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 194 Zivilrechtliche Auswirkungen unerlaubter Tätigkeit

Markus Heidinger

Normenüberblick zu § 194 InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
Europarechtliche Grundlagen
Parallel-§§ in Deutschland
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein

1

Die Ausgabe und der Vertrieb von Investmentfondsanteilen ohne die hiefür nach dem InvFG erforderliche Berechtigung stellen unerlaubte Tätigkeiten dar, für die § 194 – ohne ausdrückliche Vorgabe in der OGAW-RL – die zivilrechtliche Teilunwirksamkeit des mit dem Kunden abgeschlossenen Rechtsgeschäftes vorsieht. Die Vorschrift wurde mit dem InvFG 2011 neu eingeführt und als Sanktionsnorm konzipiert, was nicht nur aufgrund des für Strafnormen charakteristischen Wortlauts, sondern auch durch den ihr zugewiesenen Platz im ersten Hauptstück des 5 Teils unter den „Strafbestimmungen“ ersichtlich wird. Da es sich bei § 194 ausweislich seines Schlusssatzes um zwingendes Recht handelt, können von den Parteien keine davon abweichenden Regelungen vereinbart werden. § 194 ist nach zutreffender Ansicht jedoch nur dann anzuwenden, wenn jemand tatsächlich Produkte mit der Bezeichnung „Investmentfonds“ vertreibt,...

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