Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 126 Auswirkungen der Verschmelzung

Roman Rericha/Markus Arzt

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 126:

Setzt Art. 48 der Richtlinie 2009/65/EG um.

EB zu § 126 Abs 1:

Setzt Art. 48 Abs. 1 der Richtlinie 2009/65/EG um.

EB zu § 126 Abs 2:

Setzt Art. 48 Abs. 2 der Richtlinie 2009/65/EG um.

EB zu § 126 Abs 3:

Setzt Art. 48 Abs. 3 der Richtlinie 2009/65/EG um.

EB zu § 126 Abs 4:

Setzt Art. 48 Abs. 4 der Richtlinie 2009/65/EG um.

EB zu § 126 Abs 5:

Die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen über Verschmelzungen lassen die Anwendung von Rechtsvorschriften über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („EG-Fusionskontrollverordnung“), unberührt (so auch Erwägungsgrund 33 der Richtlinie 2009/65/EG).

Normenüberblick zu § 126 InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
Europarechtliche Grundlagen
Art 48
Parallel-§§ in Deutschland
§ 190
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein

Übersicht


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I.
Einleitung
1, 2
II.
Verschmelzungswirkungen
A.
Zeitpunkt des Eintritts der Verschmelzungswirkungen
3
B.
Bruttoverschmelzung durch Aufnahme
1.
Übergang des Vermögens
4, 5
2.
Wechsel des OGAW

§ 126 setzt Art 48 OGAW-RL um und regelt die

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