Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 58 Gewinnverwendung und Ausschüttungen

Olaf Riss

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 58:

Setzt Art 86 der Richtlinie 2009/65/EG um und entspricht inhaltlich § 13 InvFG 1993. Der Vertrieb im Inland darf nicht für alle Gattungen verboten sein, da sonst eine wesentliche Voraussetzung für die Bewilligung (§ 50 Abs 4 Z 3) nicht erfüllt wäre. Außerdem wird klargestellt, dass der KESt-Auszahlungsbetrag den in § 186 Abs 2 Z 1 erster Satz in Verbindung mit § 200 Abs 2 Z 2 vorgesehenen Prozentsätzen entspricht.

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2015/115

EB zu § 58 Abs 2:

Durch diese Änderung soll sichergestellt werden, dass bei Vollthesaurierungsfonds im Sinne von § 58 Abs. 2 dritter Satz InvFG 2011 eine Auszahlung der Kapitalertragsteuer auch dann nicht zu erfolgen hat, wenn die Kapitalertragsteuer für beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 1 Abs. 3 iVm § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 durch Belastung des Verrechnungskontos des Anteilinhabers abgezogen wird. Dadurch soll verhindert werden, dass all jene Vollthesaurierungsfonds, an denen zumindest eine nach § 1 Abs. 3 iVm § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 beschränkt steuerpflichtige natürliche Person beteiligt ist, zur Ausschüttung der Kapitalertragsteuer an alle Anteilinhabe...

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