Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 7 Rücknahme und Erlöschen der Konzession

Othmar Berger

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 7:

Setzt Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2009/65/EG um. Da Verwaltungsgesellschaften Sonderkreditinstitute sind, gelten für sie grundsätzlich die Bestimmungen des BWG betreffend Konzessionsrücknahme und Erlöschen der Konzession. Dies wird zur Verdeutlichung auch ausdrücklich vorgesehen. Darüber hinaus sind in der Richtlinie 2009/65/EG bestimmte für die Verwaltungsgesellschaften spezifische Gründe für den Konzessionsentzug vorgesehen, die hier angeführt werden.

EB zu § 7 Abs 1 Z 1:

Setzt Art. 7 Abs. 5 Buchstabe c und Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 2009/65/EG um. Die Verwaltungsgesellschaft muss die Konzessionsanforderungen auch während des laufenden Betriebes ständig einhalten. Eine Verletzung derselben zieht den Konzessionsentzug nach sich.

EB zu § 7 Abs 3:

Entspricht § 2 Abs. 8 InvFG 1993.

Normenüberblick zu § 7 InvFG


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Vorläufer-§§ im InvFG 1993
Abs 3 = § 2 Abs 8
Europarechtliche Grundlagen
Art 7 Abs 1, 2 und 5; Art 10 Abs 1
Parallel-§§ in Deutschland
§ 39
Von OGAW-V-Umsetzung (BGBl I 2015/115) betroffen?
Ja
Nein

Übersicht


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I.
Zurücknahme der Konzession (Abs 1)
14
II.
Erlöschen der Konzession (Abs 2)
57
III.
Auflösung der Verwaltungsgesellschaft ...

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