Bollenberger/Kellner

InvFG | Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3367-1

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Bollenberger/Kellner - InvFG | Investmentfondsgesetz

§ 22 Kriterien für die Feststellung von Interessenkonflikten

Christian Rabl

Erläuternde Bemerkungen zu BGBl I 2011/77

EB zu § 22:

Setzt Art. 17 der Richtlinie 2010/43/EU um. Es werden Kriterien für die Feststellung von Interessenkonflikten festgelegt. Die Identifizierung möglicher Situationen ist ein erster Schritt zur Vermeidung derselben. Bei der Beurteilung, ob ein Interessenkonflikt vorliegt, sind sämtliche Tätigkeiten und Dienstleistungen, die die Verwaltungsgesellschaft erbringt, einzubeziehen, nicht nur die kollektive Portfolioverwaltung.

EB zu § 22 Abs 1:

Setzt Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 2010/43/EU um.

EB zu § 22 Abs 1 Z 1:

Setzt Art. 17 Abs. 2 Buchstabe a der Richtlinie 2010/43/EU um.

EB zu § 22 Abs 1 Z 2:

Setzt Art. 17 Abs. 2 Buchstabe b der Richtlinie 2010/43/EU um.

EB zu § 22 Abs 2:

Setzt Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2010/43/EU um.

EB zu § 22 Abs 2 Z 1:

Setzt Art. 17 Abs. 1 Buchstabe a der Richtlinie 2010/43/EU um.

EB zu § 22 Abs 2 Z 2:

Setzt Art. 17 Abs. 1 Buchstabe b der Richtlinie 2010/43/EU um.

EB zu § 22 Abs 2 Z 3:

Setzt Art. 17 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 2010/43/EU um.

EB zu § 22 Abs 2 Z 4:

Setzt Art. 17 Abs. 1 Buchstabe d der Richtlinie 2010/43/EU um.

EB zu § 22 Abs 2 Z 5:

Setzt Art. 17 ...

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