Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 150 Ausfolgungsverfahren

Linda Oswald

Übersicht der Kommentierung


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I.
Art 10 Abs 2 EuErbVO
1, 2
II.
Ausfolgungsverfahren
37
III.
Exkurs: Zulässigkeit?
810

Vorspann

Vorbemerkung: § 150 wurde durch das ErbRÄG 2015 neu gefasst und ist gem § 207k Abs 3 ab auf jene Fälle anzuwenden, in denen der Verstorbene am oder nach dem verstorben ist. Für Fälle, in denen der Verstorbene vor diesem Zeitpunkt verstorben ist, ist hingegen noch die alte Rechtslage maßgeblich.

Bemerkt wird weiters, dass – abweichend von der Terminologie des ErbRÄG 2015 – nachfolgend teilweise auch die Begriffe des „Erblassers“ und des „Nachlasses“ verwendet werden, da diese Begriffe von der Europäischen Erbrechtsverordnung verwendet werden.

I. Art 10 Abs 2 EuErbVO

1

Zu allgemeinen Ausführungen zur Eu...

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