Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 124 Kosten

Romana Fritz

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
14
II.
Kostentragung der betroffenen Person
5, 6
III.
Kostentragung des Bundes
79

I. Allgemeines

1

§ 124 entspricht im Wesentlichen dem § 129 idF vor Inkrafttreten des 2. ErwSchG. Allerdings werden die bisher in § 129 angeführte Erweiterung der Sachwalterschaft und die vor Inkrafttreten des 2. ErwSchG geltende Bestimmung des § 131 (Genehmigung zur Sterilisation) nicht mehr erwähnt. Wird eine gerichtliche Erwachsenenvertretung geändert, übertragen, erneuert oder beendet, ist neben § 124 auch § 128 Abs 1 zu beachten. § 131 Abs 4 enthält außerdem eine eigene Kostentragungsregelung im Genehmigungsverfahren bei Personensorgeangelegenheiten.

2

§ 124 regelt die Kostentragungspflicht bei Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters. Als Grundprinzip gilt, dass die betr...

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