Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 15 Rechtliches Gehör

Birgit Schneider

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Umfang der Gehörsgewährung
213
III.
Form der Gehörsgewährung
14, 15
IV.
Folgen der Verletzung des rechtlichen Gehörs
1618

I. Allgemeines

1

Art 6 EMRK gewährleistet den Parteien verfassungsrechtlich das Recht auf rechtliches Gehör, sofern es um ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen geht. Dass den Parteien rechtliches Gehör einzuräumen ist, ist Ausdruck eines fairen Verfahrens iSd Art 6 EMRK. Vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund wurde in § 15 der „wichtigste aller Prozessgrundsätze“ einfachgesetzlich ausdrücklich verankert.

II. Umfang der Gehörsgewährung

2

In § 15 wird zwischen amtswegig und auf Antrag eingeleiteten Verfahren unterschieden. Diese Trennung hat bei der Gehörsgewährung jedoch nur bezüglich der Verfahrenseinleitung selbst Bedeutung. Für das weitere Verfahren bestehen keine Unterschiede, ob das Verfahren amtswegig oder auf Antrag eingeleitet wurde.

3

B...

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