Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 40 Bindung des Gerichtes an die Beschlüsse

Raphael Thunhart

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Bindung des Gerichts
13
II.
Für die Entscheidung maßgeblicher Zeitpunkt
4, 5
III.
Verfahrensleitende Beschlüsse
6, 7

I. Bindung des Gerichts

1

Der bloß gerichtsinternen Abgabe der schriftlichen Ausfertigung zur Abfertigung kommt keine Publizitätswirkung zu, weshalb im Ministerialentwurf zum Außerstreitgesetz noch vorgesehen war, dass die Bindung des Gerichts erst mit der Ausfertigung des Beschlusses eintritt. Obwohl die Lehre dies befürwortete, hat der Gesetzgeber diesen Vorschlag nicht übernommen. Die nunmehrige Vorschrift entspricht aber § 416 Abs 2 ZPO. Die Bindung des Gerichts an seine Entscheidung tritt daher mit der mündlichen Verkündung, wenn eine solche unter...

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