Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

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Wohnungseigentumsgesetz (1. Auflage)

28. S. 805Muster eines Antrages eines Dritten (also keines Wohnungseigentümers), das Gericht möge für die Eigentümergemeinschaft einen vorläufigen Verwalter bestellen (§ 23 WEG)

An das
Bezirksgericht Güssing
Grabenstraße 2
7540 Güssing/Bgld

Außerstreitige Wohnrechtssache


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Antragsteller:
Reinhold Wagner, Bankbeamter, Badstraße 11, 7540 Güssing
Antragsgegner:
1. Waltraud Schönlechner, Oberlehrerin, Badstraße 11, 7540 Güssing
2. Ingobert Huber, Kaufmann, Kaiserstraße 10, 7540 Güssing
3. (Hier sind alle übrigen Wohnungseigentümer der Liegenschaft anzuführen).
wegen:
 
3-fach
(oder mehr, je nach Anzahl der Antragsgegner)
1 Rubrik
1 Beilage

 

ANTRAG

für die Eigentümergemeinschaft des Geschäftshauses Badstraße 11 in EZ 21 GB Güssing einen vorläufigen Verwalter zu bestellen

-Seite 2-

 

A)

Das Wohn- und Geschäftshaus Badstraße 11 in Güssing ist in EZ 21 Grundbuch 31013 Güssing verbüchert. Der Grundbuchskörper wird aus dem Grundstück Nr. 10 gebildet. Bezüglich aller Liegenschaftsanteile ist seit 1992 Wohnungseigentum begründet. Die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft. Der genaue Grundbuchsstand ergibt sich aus der Grundbuchsabschrift des Bezirksgerichtes Güssing vom (Beilage ./A).

B)

Für die Eigentüme...

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