Erich/Marent/Preisl

Wohnungseigentumsgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1290-4

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Wohnungseigentumsgesetz (1. Auflage)

26. S. 799Muster eines Antrages eines Wohnungseigentümers, das Gericht möge den Verwaltungsvertrag wegen grober Pflichtverletzung des Verwalters auflösen (§ 21 Abs 3 WEG)

An das
Bezirksgericht Amstetten
Preinsbacherstraße 13
3300 Amstetten/NÖ

Außerstreitige Wohnrechtssache


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Antragsteller:
Johannes Grabhofer, Fachlehrer, Schulgasse 5, 3300 Amstetten
Antragsgegner:
Walter Lechberger, Liegenschaftsverwalter, Hauptplatz 35, 3300 Amstetten
 
Verfahrensbeteiligte mit Parteistellung:
1. Ida Übelhör, Schulgasse 5, 3300 Amstetten
2. Wolfgang Siegl Bahnhofstraße 8, 3300 Amstetten
3. (Hier sind alle weiteren Wohnungseigentümer der Liegenschaft anzuführen; diesen kommt nämlich gemäß § 52 Abs 2 Z 1 WEG Parteistellung zu).
wegen:
 
4-fach (oder mehr, je nach Anzahl der Parteien)
1 Rubrik
2 Beilagen

 

ANTRAG

auf Aufkündigung des Verwaltungsvertrages wegen grober Pflichtverletzung betreffend die Liegenschaft EZ 67 GB Amstetten

-Seite 2-

 

A)

Ich – Johannes Grabhofer – und die vorstehend angeführten verfahrensbeteiligten Personen sind Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 67 Grundbuch 03003 Amstetten. Der Grundbuchskörper wird aus dem Grundstück Nr. 110 gebildet. Auf dem Grundstück befindet sich das Wohn- und Geschäftshaus Schulgasse 10. Verwalter der Liegenschaft i...

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