Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

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Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 28a Suchtgifthandel

Monika Stempkowski

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
14
II.
Äußere Tatseite
A.
Tatsubjekt
5
B.
Tatobjekt
68
C.
Tathandlungen
1.
Tathandlungen nach § 28a Abs 1
913
2.
Qualifikationen (§ 28a Abs 2, 4 und 5)
a)
Gewerbsmäßige Tatbegehung (§ 28a Abs 2 Z 1)
1422
b)
Tatbegehung als Mitglied einer kriminellen Vereinigung (§ 28a Abs 2 Z 2)
c)
Große Menge (§ 28a Abs 2 Z 3)
d)
Tatbegehung als Mitglied einer kriminellen Vereinigung nach bereits einmal erfolgter Verurteilung (§ 28a Abs 4 Z 1)
25, 26
e)
Tatbegehung als Mitglied einer Großbande (§ 28a Abs 4 Z 2)
2730
f)
Übergroße Menge (§ 28a Abs 4 Z 3)
g)
Tatbegehung als führendes Mitglied einer Großbande (§ 28a Abs 5)
3.
Privilegierung (§ 28a Abs 3)
III.
Innere Tatseite
3438
IV.
Strafe
3944
V.
Konkurrenzen
4554

I. Allgemeines

1

Im Anschluss an § 28, der die Vorbereitung des Suchtgifthandels sanktioniert, stellt § 28a den Suchtgifthandel selbst unter Strafe, wobei hierunter Erzeugung, Ein-/Ausfuhr, Anbieten, Überlassen und Verschaffen von Suchtgift verstanden wird. § 28a stellt eine Qualifikation des § 27 dar (Schwaighofer, WK2 SMG § 28a Rz 2). Sämtliche Tathandlungen des § 28a müssen bzgl einer die Grenzmenge übersteigenden Menge Suchtgift begangen werden (§ 28b)....

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