Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

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Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 21 Verabredung zum gemeinschaftlichen Angriff auf militärische Vorgesetzte

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Äußerer Tatbestand
A.
Tatsubjekt
2
B.
Tathandlung
35
III.
Innere Tatseite
6
IV.
Strafe
7
V.
Straflosigkeit gem Abs 2
8, 9
VI.
Abgrenzungen und Konkurrenzen
10, 11

I. Allgemeines

1

§ 21 pönalisiert als Vorbereitungsdelikt zu § 20 die Verabredung zum gemeinschaftlichen Angriff auf militärische Vorgesetzte, Ranghöhere und Wachen.

II. Äußerer Tatbestand

A. Tatsubjekt

2

Subjekt der Tat kann nach § 1 nur ein Soldat iSd § 2 Z 1 sein. § 19 ist ein unrechtsrelevantes Sonderdelikt, eine Beteiligung eines Nicht-Soldaten ist aufgrund der Sondervorschrift des § 259 StGB möglich. § 259 StGB nennt eigens § 21, was nötig war, denn aufgrund der Strafdrohung wäre nach der allg Regelung des § 259 StGB eine Beteiligung ausgeschlossen. Somit kann sich auch ein Extraneus an § 21 beteiligen.

B. Tathandlung

3

Tathandlung ist die Verabredung mehrerer Sodaten, einen gemeinschaftlichen Angriff auf militärische Vorgesetzte, Ranghöhere und Wachen iSd § 20 zu begehen. Dementsprechend muss die Verabredung die Tatmodalitäten des § 20 (Tatobjekt, gerichtlich strafbare vorsätzliche Handlung gegen Leib und Leben oder Freiheit, die mit mehr als einjähri...

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