Leukauf/Steininger

Strafrechtliche Nebengesetze

Kommentar

3. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4605-3

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Leukauf/Steininger - Strafrechtliche Nebengesetze

§ 19 Verabredung zur Meuterei

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Äußerer Tatbestand
A.
Tatsubjekt
2
B.
Tathandlung
35
III.
Innere Tatseite
6
IV.
Strafe
7
V.
Straflosigkeit gem Abs 2
8, 9
VI.
Abgrenzungen und Konkurrenzen
10, 11

I. Allgemeines

1

§ 19 pönalisiert als Vorbereitungsdelikt (L/St, Strafrechtliche Nebengesetze2 MilStG § 19 Anm; Schwab, WK2 MilStG § 19 Rz 1) zu § 18 die Verabredung zur Meuterei (zur besonderen Gefährlichkeit dieser Verabredung Foregger/Kunst, MilStG2 § 19 Anm 1).

II. Äußerer Tatbestand

A. Tatsubjekt

2

Subjekt der Tat kann nach § 1 nur ein Soldat iSd § 2 Z 1 sein. § 19 ist ein unrechtsrelevantes Sonderdelikt, eine Beteiligung eines Nicht-Soldaten ist auf Basis der Sondervorschrift des § 259 StGB möglich. § 259 StGB nennt eigens § 19, was nötig war, denn aufgrund der Strafdrohung wäre nach der allg Regelung des § 259 StGB eine Beteiligung ausgeschlossen. Somit kann sich auch ein Extraneus an § 19 beteiligen (Schwab, WK2 MilStG § 19 Rz 3).

B. Tathandlung

3

Tathandlung ist die Verabredung mehrerer Sodaten, eine Meuterei iSd § 18 zu begehen. Dementsprechend muss die Verabredung die Tatmodalitäten des § 18 (Gewalt, gefährliche Drohung) betreffen. Entsprechend § 18 (s § 18 MilStG Rz 7) müssen sich zumindest z...

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