Heinz (Hrsg.) Jirousek/Michael (Hrsg.) Lang

Praxis des Internationalen Steuerrechts

1. Aufl. 2005

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Praxis des Internationalen Steuerrechts (1. Auflage)

S. 707

Hans Zöchling/Friedrich Fraberger

S. 709I. Einleitung

Am ist das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft („Societaes Europaea“ oder „SE“) in Kraft getreten. Mit der Schaffung dieser neuen Rechtsform wird ein weiterer Schritt hin zur Vollendung des europäischen Binnenmarktes gesetzt.

Die SE ist entsprechend der SE-VO als Aktiengesellschaft konzipiert und soll sowohl hinsichtlich der Finanzierung als auch der Geschäftsführung den Bedürfnissen von gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen entsprechen. Der Anwendungsbereich dieser neuen Rechtsform ist nicht nur auf grenzüberschreitende M & A-Transaktionen beschränkt. Neben diversen gesellschaftsrechtlichen Vorteilen (zB Einführung des aus dem angloamerikanischen Bereich bekannten „Board-Systems“) können auch steuerplanerische Gründe für die SE sprechen.

Die SE-VO enthält keine steuerrechtlichen Aussagen. Somit muss sich die steuerliche Behandlung von SE an anderen gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben orientieren. Neben der gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit sowie der Fusionsbesteuerungsrichtlinie, ist insbesondere die Judikatur des EuGH zu beachten. Zentrale Beachtung hat dabei die Entscheidung des

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