Heinz (Hrsg.) Jirousek/Michael (Hrsg.) Lang

Praxis des Internationalen Steuerrechts

1. Aufl. 2005

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Praxis des Internationalen Steuerrechts (1. Auflage)

S. 531

Otto Taucher

S. 533I. Vorbemerkungen

Aus § 6 Abs 2 Z 3 iVm § 6 Abs 1 Z 1 ErbStG ist abzuleiten, dass die Begriffe des „Erwerbers“ bzw des „Geschenkgebers“ (Zuwendender) in § 13 Abs 1 ErbStG umfassend zu verstehen sind. Sie umfassen nicht nur alle natürlichen Personen, sondern per se auch juristische Personen und Personenvereinigungen sowie Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen. Aus diesem weiten Feld der „Rechtssubjekte“, die als „Erwerber“ bzw „Zuwendende“ iSd § 13 ErbStG in Betracht kommen können, greife ich für die Festschrift zum 65. Geburtstag von Herrn MinR Dr. Helmut Loukota die Personengesellschaften heraus, um im Folgenden zu untersuchen, ob im nationalen und internationalen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht die Gesellschaft selbst oder die Gesellschafter als „Erwerber“ bzw „Zuwendende“ zu betrachten sind. Ich hoffe damit auf Interesse beim Jubilar zu stoßen.

Die Beantwortung dieser Rechtsfrage hat im nationalen Kontext in erster Linie Bedeutung für die Bestimmung der Steuerklasse, im internationalen Kontext stehen Fragen betreffend Doppelbesteuerungen bzw -belastungen im Mittelpunkt.

II. Erwerber bzw Zuwendender nach § 13 Abs 1 öErbStG

Nach § 13 Abs 1 öErbStG ist Steuerschuldner der jeweilige Erwerb...

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