Heinz (Hrsg.) Jirousek/Michael (Hrsg.) Lang

Praxis des Internationalen Steuerrechts

1. Aufl. 2005

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Praxis des Internationalen Steuerrechts (1. Auflage)

S. 15

Reinhold Beiser

S. 17I. Einleitung

§ 31 des österreichischen EStG 1988 sieht eine Besteuerung bestimmter Anteile an Kapitalgesellschaften (Beteiligung von mindestens einem Prozent in einem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre) im Privatvermögen vor. Steuergegenstand sind die Wertsteigerungen zwischen Anschaffung/Zuzug einerseits und Veräußerung/Wegzug andererseits. Nach § 31 in Verbindung mit § 37 Abs 4 EStG ist der nach Abzug der Werbungskosten ermittelte Überschuss mit dem halben Durchschnittssteuersatz zu erfassen; die maximale Steuerbelastung nähert sich somit im höchsten Grenzsteuersatz von 50 % einem halben Durchschnittssteuersatz in Höhe von 25 % an.

Maßnahmen des Steuerpflichtigen, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen“ lösen (ebenso wie eine Anteilsveräußerung) eine Besteuerung aus (= „Wegzugsbesteuerung“). An die Stelle eines Veräußerungserlöses tritt dabei der „gemeine Wert der Anteile“ (§ 31 Abs 3 EStG). Hat der Steuerpflichtige die Anteile schon vor seinem Zuzug nach Österreich (= Begründung der Ansässigkeit in Österreich; im Falle von Doppel- oder Mehrfachwohnsitzen des Mittelpunktes der Lebensinteressen in Österreich) angeschafft,...

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