Neubauer, Walter Rath, Erwin Hofbauer, Josef Choholka, Herbert

BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz

Kommentar

1. Aufl. 2008

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Neubauer, Walter Rath, Erwin Hofbauer, Josef Choholka, Herbert - BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz

§ 16 Fälligkeit der Abfertigung

Walter Neubauer/Erwin Rath

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz.
I.
Fälligkeit der Abfertigung – Leistung der Abfertigung
1- 12
II.
Nachtragszahlungen
13- 21
III.
Anweisung zum Verfügungsaufschub
22- 31

I. Fälligkeit der Abfertigung – Leistung der Abfertigung

1

Nach § 16 Abs. 1 erster Satz ist die Abfertigung:

  • am Ende des zweitfolgenden Kalendermonats nach der Geltendmachung des Anspruchs gem. § 14 Abs. 6 fällig (Anspruchsfälligkeit) und

  • binnen fünf Werktagen ab Fälligkeit entsprechend der Verfügung des Anwartschaftsberechtigen gem. § 17 Abs. 1 Z 1, Z 3 oder Z 4 zu leisten (Leistungsfälligkeit).

Die Neuregelung der Fälli...

Daten werden geladen...