Neubauer, Walter Rath, Erwin Hofbauer, Josef Choholka, Herbert

BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz

Kommentar

1. Aufl. 2008

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BMSVG | Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (1. Auflage)

§ 4 Sprachliche Gleichbehandlung

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

1

I.S.d. legistischen Richtlinien wird in dieser Bestimmung klargestellt, dass die gewählte Form bei allen personenbezogenen Bezeichnungen für beide Geschlechter gilt (vgl. RV 1131 BlgNR 21. GP, 55).

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