Kleewein/Pallitsch/Pallitsch

BauR Ktn | Kärntner Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1571-4

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Kleewein/Pallitsch/Pallitsch - BauR Ktn | Kärntner Baurecht

§ 40 Prüfung

Kleewein/Pallitsch/Pallitsch

EB zur Nov 2012:

In der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung – K-GFPO, LGBl. Nr. 67/2000 idF LGBl. Nr. 4/2012 ist auf Grund der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. Nr. L 376 vom , S 36, die Beschränkung der Dienstleistungserbringung der Rauchfangkehrer auf ein bestimmtes Kehrgebiet entfallen. Dies erfolgt nunmehr auch in der K-BO 1996. Hinzuweisen ist aber auf die weiterhin bestehende gewerberechtliche Einschränkung.

Weiters wird nunmehr für die Überprüfung der Ausführung auf die §§ 26 und 27 verwiesen. Die Abgasanlagen müssen somit den Anforderungen der K-BV und dem Bauprodukterecht entsprechen. Gemäß § 12 K-BV sind bauliche Anlagen in allen ihren Teilen so zu planen und auszuführen, dass sie unter Berücksichtigung ihres Verwendungszweckes den Anforderungen des Brandschutzes entsprechen und der Gefährdung von Leben und Gesundheit von Personen durch Brand vorgebeugt sowie die Brandausbreitung wirksam eingeschränkt wird. Weiters sind bauliche Anlagen so zu planen und auszuführen, dass bei einem Brand die Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb der baulichen Anlage begrenzt wird (§ 14 K-BV). ...

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