Wiesinger

BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3886-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Wiesinger - BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

§ 22 Meldepflicht; Vorschreibung der Zuschlagsleistungen

Christoph Wiesinger

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Meldepflicht
A.
Geltungsbereich
1
B.
Rechtliche Bedeutung der Meldung
2
C.
Meldung
1.
Einheitliche Meldung für alle Sachbereiche
3
2.
Meldepflichtiger (Abs 1)
46
3.
Frist und Inhalt
a)
Erstmalige Meldung (Abs 1)
7, 8
b)
Laufende Meldungen (Abs 2, 2a, 3 und 4)
912a
c)
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (Abs 2b)
4.
Form (Abs 6)
D.
Rechtsfolgen von Meldeverstößen
1517
II.
Vorschreibung der Zuschlagsleistungen (Abs 5)
1820

I. Meldepflicht

A. Geltungsbereich

1

Die Meldebestimmungen des § 22 gelten nur für Arbeitsverhältnisse mit österreichischem Vertragsstatut. Für Entsendungen enthält § 33g die entsprechenden Bestimmungen.

B. Rechtliche Bedeutung der Meldung

2

Der Geltungsbereich des BUAG ist in den §§ 1–3 abschließend geregelt und ergibt sich daher aus dem Gesetz. Die Meldung eines Arbeitsverhältnisses an die BUAK begründet daher die Anwendbarkeit des BUAG nicht und umgekehrt bleibt das BUAG auch dann anwendbar, wenn der AG...

Daten werden geladen...