Wiesinger

BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3886-7

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Wiesinger - BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

§ 5 Beschäftigungszeiten

Christoph Wiesinger

Übersicht der Kommentierung


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I.
Bedeutung der Beschäftigungszeiten
13a
II.
Die einzelnen Beschäftigungszeiten
A.
Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis (lit a)
1.
Tatsächliche Beschäftigung
4
2.
Zeiten ohne Beschäftigung mit Entgeltanspruch
59
3.
Zeiten ohne Entgeltanspruch
1011
4.
Kündigungsentschädigung
B.
Urlaub (lit b)
1315
C.
Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Arbeitsunfall (lit c)
1617
D.
Sonstige Dienstverhinderungsgründe (lit d)
1820
E.
Schlechtwetter (lit e)
2124
F.
Genehmigte Betriebsabwesenheit (lit f)
2527
G.
Bildungsfreistellung (lit g)
28, 29
III.
Rechtlich verbindliche Feststellung von Beschäftigungs- zeiten

I. Bedeutung der Beschäftigungszeiten

1

Die Bedeutung der Beschäftigungszeiten liegt darin, dass der AN (nur) in diesen Zeiten Ansprüche nach dem BUAG erwirbt, und zwar

1.

einen Urlaubsanspruch für die laufende Anwartschaftsperiode und

2.

für den Höheranspruch auf sechs Wochen (§ 4 Abs 1) sowie

3.

für die Abfertigung (alt),

4.

für den ersatzweisen Anspruch auf eine Winterfeiertagsvergütung und

5.

für das Überbrückungsgeld,

wobei in den letzten drei Fällen neben der Beschäftigungszeit für den konkreten Anspruch auch andere Voraussetzung...

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