Poltsch/Bertl/Fraberger/Reckenzaun/Isola/Petsch

Praxishandbuch Insolvenzabwicklung

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-1467-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Praxishandbuch Insolvenzabwicklung (1. Auflage)

S. 875Kapitel 24. Maßnahmen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens

Axel Reckenzaun

S. 876Literatur

Kodek in Bartsch/Pollak/Buchegger (Hrsg), Österreichisches Insolvenzrecht II4 (2004) § 139 KO

I. Allgemeines

Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens beendet die Wirkungen des Insolvenzbeschlags. Diese Wirkungen der Aufhebung treten grundsätzlich mit der Rechtskraft des jeweiligen Beschlusses (hiezu im Folgenden) ein. Damit erlangt der Schuldner hinsichtlich des Vermögens wieder volle Verfügungsfähigkeit und die Prozess- und Exekutionssperren enden (hiezu Kodek in Bartsch/Pollak/Buchegger, § 139 KO Rz 20 f).

Inwieweit nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nun besondere Maßnahmen seitens des Insolvenzverwalters und seines Teams zu setzen sind, hängt einerseits davon ab, ob die wirtschaftliche Leistungsbereitschaft des Schuldners bzw des schuldnerischen Unternehmens zum Zeitpunkt der Aufhebung des Insolvenzverfahrens noch gegeben ist (Sanierungsplan), andererseits davon, mit welcher Intensität der Insolvenzverwalter die Unternehmensfortführung bzw Überwachung selbst in die Hand genommen hat.

Hat beispielsweise der Insolvenzverwalter den Ordinationsbetrieb eines insolventen Arztes im Rahmen eines Sanierungsv...

Daten werden geladen...